Triazolam (Halcion)

Tranquilizer – Psychopharmaka

Wirkung, Einsatz

Einordnung unter: Beruhigungsmittel, Psycholeptika, Anxiolytika, Muskelrelaxanzien, Muskelrelaxantien, zentral wirkend, Benzodiazepine.
Wirkstoff: Triazolam

Wirkung auf den Organismus: hypnotisch, sedierend, angstlösend, muskelentspannend.
Arznei wird verkauft in Österreich, der Schweiz und in Deutschland als Halcion.

Triazolam wird bei kurzzeitigen schweren Schlafstörungen, insb. Einschlafstörungen eingesetzt.

Mögliche Nebenwirkungen

Mögliche Nebenwirkungen:

Häufig bei Triazolam:

  • verstärkte Phasen von Schläfrigkeit,
  • gedämpfte Emotionen,
  • gehobene Stimmung,
  • verringerte Aufmerksamkeit,
  • Verwirrtheitsgefühle können auftreten,
  • Müdigkeit kann am Tage verstärkt auftreten,
  • es können verstärkt Kopfschmerzen entstehen,
  • Benommenheitsgefühle,
  • vermehrtes Schwitzen,
  • Trockenheit im Mund,
  • Störungen der Muskelfunktionen,
  • Störungen der Bewegungskoordination (Ataxie),
  • Schwindel (Vertigo),
  • die Sprache kann undeutlich werden,
  • es können Doppelbilder gesehen werden.

Gelegentlich: gastrointestinelle Störungen, Veränderung der Libido, Tachykardie, Hautreaktion.

Selten: Schlafwandeln, Gangunsicherheit, Bewegungsunsicherheit, Synkope. Anterograde Amnesie. Demaskierung einer bereits bestehenden Depression.

Paradoxe Reaktionen (Unruhe, Reizbarkeit, Aggressivität, Wut, Albträume, Halluzinationen, Psychosen, unangemessenes und anderes ungewöhnliches Verhalten) besonders bei Kdrn. und älteren Patienten. Cave: psychische und physische Abhängigkeit, bei Therapieende Entzugssymptome oder Reboundphänomene.

Gegenanzeigen, Warnhinweise

Gegenanzeigen

Nicht anwenden bei: Schlafapnoe, Überempfindlichkeit gegen Triazolam bzw. andere Benzodiazepine sowie einen der sonstigen Bestandteile. Schwere Atemstörungen. Schwere Leberfunktionsstörung. Nicht gleichzeitig mit Ketoconazol, Nefazodon oder Itraconazol anwenden.

Anwendungsbeschränkungen

Triazolam nur bedingt / geringer dosiert / überwacht anwenden bei: Alter über 65 Jahre, bei reduziertem Allgemeinzustand, akuter Intoxikation mit Alkohol, Sedativa, Schmerzmitteln, Antidepressiva, Lithium oder Neuroleptika. Bei schweren Leberschäden, Atemfunktionsstörungen, Arzneimittel-, Alkohol- oder Drogenmissbrauch in der Anamnese. Bei gleichzeitigem Alkohol- oder Drogenkonsum. Bei Psychosen.

In der Schwangerschaft: nur bei zwingend erforderlicher Indikation.
Während der Stillzeit: Kontraindiziert – Abstillen.

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