Definition
Agnosie: Bezeichnung für die Unfähigkeit des sensorischen Erkennens oder Deutens von Eindrücken ohne dass elementare Sinnes- oder Aufmerksamkeitsstörungen vorliegen. Es wird je nach betroffenden Sinnen nach: Optischer, Akustischer und Taktiler Agnosie unterschieden.
Unterscheidung der Formen
Auditive oder Akustische Agnosie
(„Seelentaubheit“) liegt vor, wenn eine Person Geräusche (Schall) hinsichtlich der Bedeutung, Richtung und Entfernung nicht richtig einzuschätzen weiß, obwohl der Gehörapparat funktionstüchtig ist.
Optische oder visuelle Agnosie
(„Seelenblindheit“) liegt vor, wenn eine Person optische Reize (Gegenstände, Personen etc.) nicht bewußt wahrnehmen kann, obwohl der Sehapparat funktionstüchtig ist. Unterformen sind Prosopagnosie (Unfähigkeit Gesichter zu erkennen); Simultanagnosie: Unfähigkeit sich Überblick über eine visuelle Szenerie zu schaffen.
Taktile Agnosie
(„Tastblindheit“, Astereognosie) liegt vor, wenn eine Person taktile Reize, also Gegenstände, Personen etc. nicht durch Ertasten wahrnehmen kann, obwohl das Tastempfinden funktionstüchtig ist.
Räumliche Agnosie
liegt vor, wenn eine Orientierungsstörung im Raum (oder am eigenen Körper oder beim Abzeichnen) erkennbar ist.
Farben-Agnosie
oder Achromatopsie – Farben können nicht erkannt werden, obwohl es keine Beeinträchtigung am Sehapparat gibt.
Bei der Anosognosie
kommt es zur Leugnung oder Nichterkennung eigener Krankheiten.
Ursache ist oft eine Hirnschädigung (meist homotop bilaterale der Rinde oder weißen Masse).