Psychologie der Bestechung / Bestechlichkeit

Psychologie der Bestechung / Bestechlichkeit

Rechtspsychologie – Persönlichkeitspsychologie

Definition

Definition: Bestechlichkeit wird in unserer Gesellschaft als ein moralisch verwerfliches Verhalten eingestuft, wobei gegen einen Vorteil bestimmte Leistungen erbracht werden. Bestechung ist eine Straftat, bei der Amtsträgern für Amtshandlungen Vorteile angeboten werden. Auf dieser Seite wird die Psychologie dieser sozialen Prozesse untersucht.

Im Strafgesetzbuch (StGB) § 332 heißt es zur Bestechlichkeit:

Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter … ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe … bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Zur Bestechung heißt es im Strafgesetzbuch (StGB) § 334:

Wer einem Amtsträger, Richter … etc. einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe … bestraft.

Verhaltenstreibende Faktoren der Bestechung

12.02.2019 Eine im Journal of the European Economic Association publizierte psychologische Forschungsarbeit legt nahe, dass Gier und nicht die Bereitschaft, den Gefallen zu erwidern, der Hauptgrund dafür ist, dass Menschen der Bestechung nachgeben.

haendedruck
Bild: Gerd Altmann

Aber es gibt wohl auch Situationen, in denen angebotene Vorteile ignoriert werden und die Auswirkungen einer Bestechung vermindert werden können.

Die Studie zeigt, dass, wenn Anreize von Entscheidungen abhängig sind, Menschen eher Bestechungsgelder annehmen. Andererseits, wenn Bestechungsgelder nicht davon abhängig sind, ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen, verzerren sie das Urteil nicht annähernd so sehr.

Die Wissenschaftler Uri Gneezy, Silvia Saccardo und Roel van Veldhuizen untersuchten experimentell verhaltenstreibende Faktoren der Bestechung und konzentrierten sich auf die Rolle von Eigeninteresse, Gegenseitigkeit und moralischen Kosten, die mit einem verzerrenden Urteil verbunden sind.

Annahme der Bestechungsgelder

In ihrem psychologischen Laborexperiment konkurrierten zwei Teilnehmer um einen Preis; ein Schiedsrichter wählte den Gewinner aus. Die Teilnehmer konnten den Schiedsrichter bestechen.

Wenn der Schiedsrichter nur das Bestechungsgeld des Gewinners behielt, verzerrten die Bestechungsgelder das Urteilsvermögen des Richters.
Behielt der Schiedsrichter die Bestechungsgelder unabhängig vom Gewinner (also beide Bestechungsversuche), hatten Bestechungsgelder keinen Einfluss mehr auf seine Entscheidung.

Eigennutz / Gier

Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Teilnehmer von Bestechungsgeldern aus Eigennutz / Gier beeinflusst wurden und nicht aus dem Wunsch heraus, sich zu revanchieren.

Weitere Belege zeigten, dass Eigeninteresse die Entscheidungen in größerem Maße bestimmt, wenn Richter Raum haben, die moralischen Kosten, die mit einem verzerrenden Urteil verbunden sind, zu vermeiden.

Infolgedessen kann die Einschränkung der Fähigkeit der Richter, eigennützige Bewertungen vorzunehmen, die Wirksamkeit von Bestechungsgeldern erheblich verringern, schreiben die Studienautoren.

© PSYLEX.de – Quellenangabe: Journal of the European Economic Association – https://dx.doi.org/10.1093/jeea/jvy043