Verkehrsrecht (Psychologie)
Psychologie-Lexikon
News, Forschungsartikel zur Psychologie im Verkehrsrecht (Verkehrsrecht: Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, im Zusammenhang stehen).
Unfallverursacher zeigen auch eher dissoziales, kriminelles Verhalten
01.09.2017 Eine neue psychologische Forschungsarbeit untersuchte, ob es eine Verbindung zwischen ‚Rowdytum‘ im Straßenverkehr und kriminellem Verhalten gibt.
Die Psychologen fragten sich, ob Regelverletzer im Straßenverkehr auch eher soziale Regeln und Gesetze brechen (und damit dissoziales bzw. kriminelles Verhalten zeigen).
Missachtung von Normen
Bild: Rico Löb
„Allgemein abweichendes Verhalten und Auffälligkeiten im Straßenverkehr sind Teil der selben Problematik – der Missachtung von Normen“, schreibt Studienautor Dr. Achim Roth. Setzt man sich über Regeln hinweg, so geschieht dies nicht nur im Straßenverkehr sondern auch in anderen Bereichen, so seine These.
Der Dozent für Verkehrsrecht und Prof. Dr. Rainer Banse vom Institut für Psychologie der Universität Bonn untersuchten, ob auffälliges Verhalten im Straßenverkehr mit kriminellem und rücksichtlosem Verhalten anderswo einhergeht; und ob Kriminalität auch das Verkehrsverhalten beeinflusst.
Die Forscher erfassten Tätigkeitsberichte der Polizei (Straftaten, aber auch Vorfälle, die nicht einem Straftatbestand erfüllten – wie z.B. Ruhestörung, Ordnungswidrigkeiten, Streitigkeiten etc.) und verglichen sie mit Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Verursachung von Unfällen
Es zeigte sich, dass eine deutliche Verbindung zwischen der Verursachung von Unfällen und polizeilichen Registrierungen gab, wobei es verschiedene Ausprägungen gab.
- Für Unfallverursacher erhöhte sich die Wahrscheinlichkeit um das 1,5-Fache, erneut polizeilich erfasst zu werden.
- Bei einer Unfallverursachung mit Personenschäden oder mit Fahrerflucht oder mit Alkohol / Drogen als Begleiter erhöhte sich die Wahrscheinlichkeit für weiteres dissoziales / kriminelles Verhalten um 240%.
- Wurden nur Vorfälle wie Ruhestörung oder Ordnungswidrigkeiten (also keine Straftaten) berücksichtigt, stieg das Risiko nach einer schwerwiegenden Unfallverursachung um bis zu 460%.
„Es ist also ein Unterschied, ob jemand aus Unachtsamkeit einen leichten Auffahrunfall verursacht, oder ob es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Unfallflucht handelt“, schreibt Roth. „Die Ergebnisse unterstützen die These, dass Verkehrsverhalten nicht als von allgemeiner Achtung von Normen unabhängiges Verhalten zu sehen ist“, schließt der Kriminologe.
Laut den Psychologen unterstützen die Befunde, „Verkehrsstraftaten in die polizeiliche Kriminalstatistik aufzunehmen“.
© PSYLEX.de – Quellenangabe: Universität Bonn; Aug. 2017
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