Suizid durch Sterbehilfe

Suizid durch Sterbehilfe

Psychische Erkrankung – Selbsttötung – Freitod

Studie: Suizid durch Sterbehilfe in der Schweiz

In der Schweiz ist die Sterbehilfe erlaubt, wenn die Beihilfe ‚uneigennützig‘ ist. Ärzte dürfen Patienten zum Sterben ‚verhelfen‘, wenn von keiner Heilung mehr ausgegangen werden kann und das Leiden nicht mehr zu ertragen ist.

Sinkt die Hemmschwelle?

Eine Studie der Uni Bern gibt Auskunft darüber, ob die Hemmschwelle sinkt und bestimmte Bevölkerungsgruppen sogar in den Tod gedrängt werden könnten.

Matthias Egger vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin untersuchte 1301 Fälle, in denen in der Schweiz wohnhaften Menschen Beihilfe zur Selbsttötung geleistet wurde.

Die Befunde der Studie sind:

Die Beihilfe zum Sterben wird von Frauen (740) häufiger in Anspruch genommen als von Männern (561). Allerdings ist der Anteil der Frauen aufgrund des höheren durchschnittlichen Lebensalters der Frauen auch höher.

Alleinlebende und geschiedene Menschen nehmen ebenfalls häufiger die Suizidbeihilfe in Anspruch, als Verheiratete und Menschen, die intakte Sozialbeziehungen haben.

Auch kinderlose jüngere Menschen beanspruchen eher diesen ‚Dienst‘ als jüngere Personen mit Kindern. Kinder haben keinen Effekt mehr bei älteren Menschen.

Egger sagt:

„Die Resultate deuten darauf hin, dass es tatsächlich verletzliche Bevölkerungsgruppen geben könnte. Soziale Isolation und Einsamkeit sind bekannt als Risikofaktoren für nicht begleiteten Suizid, das gilt wohl auch für begleiteten Suizid.“

Jedoch zeigt die Untersuchung, dass die Suizidbeihilfe eher von Menschen mit höherer Bildung, in städtischen und wohlhabenderen Bereichen in Anspruch genommen wird.

Dazu meint der Forscher:

„Diese Befunde sprechen gegen die Theorie, dass der Druck auf sozial Schwächere zu einer Ausweitung der Suizidbeihilfe führt. Allerdings können natürlich auch gebildete und finanziell gut situierte Menschen isoliert und einsam sein. Möglich wäre auch, dass Gebildete und Wohlhabende einfacheren Zugang zur Suizidbeihilfe haben – zum Beispiel aus finanziellen Gründen.“

Suizid aufgrund Erkrankungen

Fast 50% der Betroffenen hatte Krebs. Sehr viele hatten unheilbare degenerative neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Parkinson oder Amyotrophe Lateralsklerose (s.a. neurologische Erkrankungen und Suizid).

Heikles Thema: deshalb genau hinschauen

Jedoch fehlte bei ca. 200 der Gestorbenen Hinweise in den Sterbeurkunden darauf, an welcher letalen Krankheit die Betroffenen gelitten haben.

Deshalb empfehlen die Wissenschaftler die Erstellung eines anonymisierten Melderegisters für die Sterbehilfeorganisationen. „Bei einem solch heiklen Thema sollte der Staat genau hinschauen“, sagt Egger.
Die Studie wurde vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterstützt.

© PSYLEX.de – Quellenangabe: Universität Bern, 21.02.2014

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